Erste Hilfe
Erste Hilfe im Betrieb
Unliebsame Vorschrift oder sinnvolle Investition?
Wie schnell ist man im Eifer des Gefechtes mit einem Messer abgerutscht oder über eine Stufe gestolpert? Ereignet sich ein Unfall, ist eine rasche und professionelle Erste – Hilfe für den Verletzten unter Umständen überlebenswichtig
Erste-Hilfe-Ausstattung §39. (1)
Arbeitsstättenverordnung
In jeder Arbeitsstätte ist eine Ausstattung an Mitteln für die Erste-Hilfe bereitzustellen. Art und Umfang dieser Ausstattung müssen der Anzahl der in der Arbeitsstätte beschäftigten Arbeitnehmer/innen sowie den im Hinblick auf die Art der Arbeitsvorgänge, der verwendeten Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe möglichen Verletzungsgefahren angemessen sein.
Die Aufbewahrungsstellen der für die Erste Hilfe notwendigen Mittel und Einrichtungen müssen gut erreichbar sowie gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Erste-Hilfe-Kasten
Die ÖNORM Z 1020 „Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen“ legt Anforderungen, Inhalt und Prüfung von Erste-Hilfe-Kästen fest.
Als Richtwerte gelten: Typ 1 für Bereiche bis 5 Arbeitnehmer, Typ 2 für Bereiche bis 20 Arbeitnehmer.
Bei mehr als 20 Arbeitnehmern ist die Anzahl der Verbandkästen entsprechend den Richtwerten und den sonstigen betrieblichen Gegebenheiten zu ermitteln.
Wir beraten Sie gerne über unser umfangreiches Sortiment an Erste-Hilfe-Ausstattung.