Brandschutztüren und -tore sind sicherheitstechnische Anlagen und dienen dem Personen- und Objektschutz.
Welche Arten gibt es?
Brandschutztür EI2-30c / EI2-90c
Diese Tür muss, bis auf wenige Ausnahmen, selbständig schließend sein und sie schützt vor Bränden. Eine Feuerschutztüre EI2 30-C bzw. E30-C nach ÖNORM B 3850 hat die primäre Aufgabe, das Ausbreiten von Feuer und Flammen zu verhindern. Die Verbreitung von Rauch (z.B.: von einem entfernt liegenden Brandherd) wird hierbei nicht berücksichtigt bzw. nur mangelhaft verhindert. Darum wird in der ÖNORM B 3851 die Rauchschutzabschlusstüre als SmC definiert. Dabei handelt es sich primär um KEINE Brandschutztüre, sondern vielmehr um ein Türelement, welches durch einen stabilen und verzugsarmen Aufbau und durch eine optimale 4 seitige Abdichtung die Verbreitung von Rauch (geprüft wird bei 200°C) verhindert. Natürlich kann es zu einer Kombination beider Anforderungskriterien kommen.
Rauchschutztür SM-c
Es handelt sich um eine speziell abgedichtete Tür, die Schutz vor Rauch bietet. Auch diese Art muss, in den meisten Fällen, selbstständig schließend sein. Erkennungsmerkmal sind z.B. mechanisch absenkbare Bodendichtungen.
Paniktür nach EN 179 / EN 1125
Eine Paniktür ist darauf ausgerichtet, dass sie sich auch bei Gefahr noch in eine Richtung (Fluchtrichtung) öffnen lässt (Panikschloss). Durch Betätigung eines Drückers löst sich die Verriegelung der Tür, damit eine Flucht aus dem Gebäude gewährleistet ist. Diese kann jederzeit von uns nachgerüstet werden.
Unser Techniker berät Sie gerne, damit Sie für den Ernstfall bestens gerüstet sind und der Brand- bzw. Rauchausbreitung entgegenwirken!
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Einbau oder die Wartung bzw. Reparatur Ihrer Brandschutztüren und -tore!