{"id":173,"date":"2023-01-22T21:48:14","date_gmt":"2023-01-22T20:48:14","guid":{"rendered":"http:\/\/wegi.at\/WP\/?page_id=173"},"modified":"2023-02-01T16:01:58","modified_gmt":"2023-02-01T15:01:58","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wegi.at\/WP\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"173\" class=\"elementor elementor-173\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-89816df elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"89816df\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-414f35b\" data-id=\"414f35b\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1aefdbb elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"1aefdbb\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! 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elementor - v3.11.3 - 07-03-2023 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#818a91;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#818a91;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<p><strong>1 Geltung der Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br \/><strong>1.1.<\/strong> Diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgesch\u00e4ften mit Verbrauchern im Sinne des \u00a7 1, Ziffer 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBI.Nr. 140\/1979, zugrundegelegt werden, so gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptst\u00fcckes dieses Gesetzes widersprechen.<br \/><strong>1.2.<\/strong> Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nur wirksam, wenn die Gesellschaft sie schriftlich best\u00e4tigt; abweichende Gegenbest\u00e4tigungen von Vertragspartnern und der Hinweis auf deren Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen.<br \/><strong>1.3.<\/strong> Es gelten die einschl\u00e4gigen \u00d6NORMEN, insbesondere die \u00d6NORM B 2110, von denen ein Exemplar dem Kunden \u00fcber schriftliches Ersuchen \u00fcbermittelt wird. Besondere Bedingungen des Kunden sowie anders lautende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung der Gesellschaft.<\/p><p><strong>2 Angebot, Vertragsabschluss<\/strong><br \/><strong>2.1.<\/strong> S\u00e4mtliche Angebote sind freibleibend und erfolgen aufgrund der von der Gesellschaft zur Verf\u00fcgung gestellten (technischen) Unterlagen. S\u00e4mtliche Angebote verpflichten die Gesellschaft nicht zur Lieferung; sie stehen unter dem Vorbehalt der Lieferung der Lieferanten der Gesellschaft. Wenn nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet, gelten s\u00e4mtliche Beilagen\/Anh\u00e4nge\/Unterlagen zu Angeboten, wie zB. Abbildungen, Zeichnungen, Mengen und Gewichtsangaben als unverbindlich.<br \/><strong>2.2.<\/strong> An als verbindlich bezeichnete Angebote h\u00e4lt sich die Gesellschaft f\u00fcr die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gebunden. Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen binden die Gesellschaft nur mit ihrer schriftlichen Best\u00e4tigung, ebenso Zusicherungen ausdr\u00fccklicher Eigenschaft. Den Liefer- und Leistungsumfang regelt ausschlie\u00dflich die Auftragsbest\u00e4tigung; fehlt diese, gelten die Konditionen auf Lieferschein bzw. Rechnung. M\u00fcndliche\/telefonische Bestellungen durch Kunden sind f\u00fcr diesen verbindlich; Fehllieferungen infolge H\u00f6rfehlern und\/oder Missverst\u00e4ndnissen gehen zu Lasten des Kunden.<br \/><strong>2.3.<\/strong> Die Angebotspreise werden aufgrund der am Tag der Angebotserstellung g\u00fcltigen Materialpreise und Lohns\u00e4tze ermittelt und sind im Sinne der \u00d6NORM B 2110 ver\u00e4nderlich. Bei der Preisermittlung wird davon ausgegangen, dass die Ausf\u00fchrung der Arbeiten ohne Unterbrechung erfolgen kann. Mehrkosten infolge bauseits bedingter Montageverz\u00f6gerungen oder Unterbrechungen, wie zus\u00e4tzliche An- und Abreisezeiten usw. sowie f\u00fcr unvorhersehbare Montageerschwernisse, werden gesondert verrechnet. Gleiches gilt, wenn zus\u00e4tzliche Arbeiten als Folge nachtr\u00e4glicher \u00c4nderungen geleistet werden oder bei Angebotslegung nicht bekannte Erschwernisse auftreten.<br \/><strong>2.4.<\/strong> Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Gesellschaft nach Erhalt der Bestellung durch den Kunden eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung abgesandt hat.<\/p><p><strong>3 Preise<\/strong><br \/><strong>3.1.<\/strong> Die Preise der Gesellschaft verstehen sich im Zweifel stets ab Werk, unverpackt, nicht verladen und in Euro netto zzgl USt. in gesetzlicher H\u00f6he. Ist eine Zustellung zugesichert, so beinhalten die Preise nicht auch Abladen und Vertragen. Sollte er nicht im Vorhinein festgelegt worden sein, so kommt der zum Liefer-\/Ausf\u00fchrungszeitpunkt g\u00fcltige Verkaufspreis zur Anwendung.<br \/><strong>3.2.<\/strong> Die Gesellschaft ist berechtigt, ab dem 11. Tag der Bereitstellung zur Abholung f\u00fcr Feuerl\u00f6scher, die zu Reparatur-\/Instandsetzungszwecken in die Werkstatt der Gesellschaft mitgenommen wurden, eine Lagergeb\u00fchr von \u20ac 1,60 pro Kalendertag und L\u00f6schger\u00e4t (zzgl. USt) zu verrechnen, wenn die unterbliebene R\u00fccklieferung\/Abholung durch den Kunden zu vertreten ist. J\u00e4hrliche Indexanpassungen gelten als vereinbart.<br \/><strong>3.3.<\/strong> S\u00e4mtliche Montageleistungen sind gesondert aufgrund des von der Gesellschaft veranschlagten Stundensatzes zu verrechnen. F\u00fcr Wartungen steht dem Kunden auf Verlangen und gegen gesonderte Verrechnung der Revisionsdienst der Gesellschaft zur Verf\u00fcgung.<\/p><p><strong>4 Zahlungen<\/strong><br \/><strong>4.1.<\/strong> Von der Gesellschaft gelegte Rechnungen werden bei Erhalt wie folgt f\u00e4llig:<br \/>Prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.<br \/><strong>4.2.<\/strong> Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, der Gesellschaft s\u00e4mtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere innertriebliche und anwaltliche Mahnspesen sowie sonstige Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen. Au\u00dferdem werden 1,5% Verzugszinsen pro Monat f\u00e4llig.<br \/><strong>4.3.<\/strong> Bei Auftr\u00e4gen mit einem Wert von mehr als EUR 7.300,- brutto ist der Kaufpreis zu je einem Drittel bei Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung von der Gesellschaft, bei Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft und schlie\u00dflich bei Fertigstellung f\u00e4llig. Auch bei diesen Auftr\u00e4gen ist jedenfalls die Umsatzsteuer binnen 4 Wochen ab Leistung f\u00e4llig. Rechnungs(teil)betr\u00e4ge unter \u20ac 200,00 sind in bar zu entrichten, ansonsten ein Aufschlag von \u20ac 6,00 hinzutritt.<br \/><strong>4.4.<\/strong> Werden Umst\u00e4nde bekannt, die Bedenken hinsichtlich der Zahlungsf\u00e4higkeit des Kunden entstehen lassen, ist die Gesellschaft berechtigt, die Ausf\u00fchrung der Arbeiten von Sicherheitsleistungen durch Bankb\u00fcrgschaft oder Leistung von Vorkasse abh\u00e4ngig zu machen oder &#8211; falls dies verweigert wird &#8211; den R\u00fccktritt vom Vertrag unter Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu erkl\u00e4ren. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft ferner berechtigt, die Lieferungen und Arbeiten vor\u00fcbergehend zu stoppen. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich dadurch um dieselbe Zeitspanne wie die Zahlungsverz\u00f6gerung.<br \/><strong>4.5.<\/strong> Ist der Kunde Unternehmer, unterbleibt die Aufrechnung einer Gegenforderung jedenfalls; ist er Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), kann er nur solche Forderungen aufrechnen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Schuld stehen oder bereits anerkannt worden ist. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht der Zahlung darf sich stets nur auf einen dem voraussichtlichen Aufwand zur Herstellung der M\u00e4ngelfreiheit angemessenen Teil der Gesamtforderung beziehen.<br \/><strong>4.6.<\/strong> Hat der Kunde der n\u00e4chsten periodisch f\u00e4lligen \u00dcberpr\u00fcfung seiner sicherheitstechnischen Einrichtung durch Gesellschaft zugestimmt und l\u00e4sst er diese aber nicht von der der Gesellschaft durchf\u00fchren, so sind die angefallenen Wegzeitkosten, mindestens aber EUR 20,- vom Kunden zu bezahlen.<\/p><p><strong>5 Eigentumsvorbehalt, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><br \/><strong>5.1.<\/strong> Die Gesellschaft beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung zugunsten Dritter sind ohne Zustimmung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei Pf\u00e4ndung durch Dritte verpflichtet sich der Kunde, dies der Gesellschaft unverz\u00fcglich \u2013 unter Beif\u00fcgung s\u00e4mtliche relevanter Unterlagen \u2013 anzuzeigen. Kosten der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gehen zu Lasten des Kunden; sie gilt auch nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/><strong>5.2.<\/strong> Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware mit anderen, nicht der Gesellschaft geh\u00f6renden Waren, steht der Gesellschaft der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der gelieferten Ware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbindung zu. Entsteht durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung mit anderer Ware eine neue Sache, so r\u00e4umt der Kunde der Gesellschaft schon jetzt im Verh\u00e4ltnis der weiter verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache Miteigentum an dieser ein.<br \/><strong>5.3.<\/strong> Im Falle einer Ver\u00e4u\u00dferung verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur H\u00f6he des noch aushaftenden Kaufpreises an die Gesellschaft abzutreten und die Gesellschaft unverz\u00fcglich von der Weiterver\u00e4u\u00dferung unter Namhaftmachung des Abnehmers zu verst\u00e4ndigen.<br \/><strong>5.4.<\/strong> Die Gesellschaft beh\u00e4lt sich das Recht zur Zur\u00fcckbehaltung auch von zur Reparatur bzw. Verwahrung \u00fcbergebenen Ger\u00e4ten und sonstigen Sachen von Kunden vor, solange diese ihre Verbindlichkeiten gleich welcher Art gegen\u00fcber der Gesellschaft nicht g\u00e4nzlich beglichen haben.<\/p><p><strong>6 Lieferungen, Gefahren\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><br \/><strong>6.1.<\/strong> Die Lieferfrist beginnt mangels abweichender Vereinbarung mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung durch die Gesellschaft sowie die Erf\u00fcllung der dem Kunden obliegenden technischen, kaufm\u00e4nnischen und finanziellen Verpflichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuf\u00fchren.<br \/><strong>6.2.<\/strong> Bei Verkauf \u00bbab Werk\u00ab geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber, wenn ihm die Ware zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Die Gesellschaft wird den Kunden rechtzeitig informieren, ab welchem Zeitpunkt dieser \u00fcber die Ware verf\u00fcgen kann. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahren\u00fcbergang mit \u00dcbernahme der Ware durch den Frachtf\u00fchrer. Im station\u00e4ren Bereich (Errichtung von Anlagen) geht die Gefahr mit der Einbringung der jeweiligen Einzelteile an die vom Kunden hierf\u00fcr zugewiesene Stelle \u00fcber. Im \u00dcbrigen gelten die Incoterms in der am Tag des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung.<br \/><strong>6.3.<\/strong> Die Abnahme der in Auftrag gegebenen Arbeiten oder in sich abgeschlossenen Teilleistungen erfolgt entweder zum vereinbarten oder zu dem von der Gesellschaft bekanntgegebenen Zeitpunkt. Bei der Abnahme ist ein \u00dcbernahmeprotokoll anzulegen, das vom Kunden und der Gesellschaft zu unterfertigen ist. Sollte die Unterfertigung des Protokolls nicht binnen 3 Wochen ab dem genannten Zeitpunkt erfolgen, so gilt die Leistung als erbracht und die Ware als \u00fcbernommen.<\/p><p><strong>7 Reklamation, Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz<\/strong><br \/><strong>7.1.<\/strong> M\u00e4ngel (auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften) sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung schriftlich zu r\u00fcgen; dies gilt auch bei erheblichen Abweichungen von Menge und Qualit\u00e4t der gelieferten Ware; \u00a7 378 UGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. M\u00e4ngelr\u00fcgen nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort sind ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um einen solchen Mangel handelt, der trotz Untersuchung nicht erkennbar war. Auch versteckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung bei sonstigem Verlust von Anspr\u00fcchen daraus kundzutun. Ist die M\u00e4ngelr\u00fcge berechtigt, entscheidet die Gesellschaft, ob Verbesserung, Austausch oder Preisminderung vorgenommen wird; eine Wandlung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum der Gesellschaft \u00fcber.<br \/><strong>7.2.<\/strong> Die Gesellschaft beh\u00e4lt sich das Recht vor, M\u00e4ngel entweder selbst oder durch dritte Personen zu beheben, bzw. mangelhafte Waren und Leistungen durch taugliche auszutauschen. Die Gesellschaft beh\u00e4lt sich das Recht vor, sich allenfalls durch eine Preisminderung aus dieser Verpflichtung zu l\u00f6sen. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen Zahlungen zur\u00fcckzuhalten.<\/p><p><strong>8 Schadenersatz und Haftung<\/strong><br \/><strong>8.1.<\/strong> Einvernehmlich wird die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit von der Gesellschaft ausgeschlossen; gegen\u00fcber Unternehmern auch der Ersatz von Folgesch\u00e4den, Verm\u00f6genssch\u00e4den, entgangener Gewinn, Zinsverlust und Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritter. Schadenersatzanspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsanspr\u00fcche gelten als ausgeschlossen, wenn die gem\u00e4\u00df BGBl 368\/96 vorgeschrieben zweij\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfung nicht durch die Gesellschaft durchgef\u00fchrt wurde\/wird.<br \/><strong>8.2.<\/strong> Jegliche Ersatzpflicht der Gesellschaft ist mit der H\u00f6he des Rechnungsbetrages begrenzt. Ferner wird vereinbart, dass die Gesellschaft dem Kunden f\u00fcr Verletzungen von Personen, f\u00fcr Sch\u00e4den an G\u00fctern, die nicht Vertragsgegenstand sind, f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den und f\u00fcr entgangenen Gewinn keinen Schadenersatz zu leisten hat. Die auf dem Produkthaftungsgesetz BGBI.Nr. 99\/1988 beruhende Ersatzpflicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den wird ausgeschlossen.<br \/><strong>8.3.<\/strong> Ger\u00e4te, die die Gesellschaft vom Kunden zur Entsorgung \u00fcbernommen hat, werden sofort der Verschrottung zugef\u00fchrt. Eine R\u00fcckforderung dieser Ger\u00e4te ist daher nicht m\u00f6glich.<\/p><p><strong>9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort<\/strong><br \/><strong>9.1.<\/strong> Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag resultierenden Streitigkeiten ist das in sachlicher Hinsicht zust\u00e4ndige Gericht in Wien. Die Gesellschaft ist aber berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalen oder internationalen Recht zust\u00e4ndig sein kann, insbesondere am Sitz des Kunden.<br \/><strong>9.2.<\/strong> F\u00fcr s\u00e4mtliche vertragliche Vereinbarungen gilt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist Deutsch.<br \/><strong>9.3.<\/strong> F\u00fcr Lieferung und Zahlung gilt als Erf\u00fcllungsort Wien, auch dann, wenn die \u00dcbergabe vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgt.<\/p><p><strong>10 Datenverarbeitung<\/strong><br \/><strong>10.1.<\/strong> Die automatisationsunterst\u00fctzte Verarbeitung der im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung anfallenden Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG). Die diesbez\u00fcgliche Datenschutzerkl\u00e4rung der Gesellschaft ist jederzeit auf ihrer Website abrufbar.<\/p><p><strong>11 Teilunwirksamkeit<\/strong><br \/><strong>11.1.<\/strong> Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam (z.B. infolge zwingender Bestimmungen z.B. des KSchG) werden, so bleiben alle \u00fcbrigen Bestimmungen im vollen Umfang rechtswirksam.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>WEGSCHEIDER HELMUT eine Marke von NORISAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand: 26.01.2023 1 Geltung der Gesch\u00e4ftsbedingungen1.1. Diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Unternehmen konzipiert. 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